Antw: biblio: Gebnhren fnr Angeh�rige von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern

Jean-Pierre Sageder Sageder at agrobio.bmlf.gv.at
Mo Jun 3 11:31:59 CEST 2002


Lieber Herr Lenzenweger,

bei uns in Hagbenberg haben MitarbeiterInnen und deren Kinder bis zum 18. Lebensjahr jeweils eine kostenlose Jahreskarte.
Bei Überziehungen werden jedoch die normalen Gebühren verrechnet, das heißt, ab der 4. Woche bei Büchern und ab der zweiten Woche bei Zeitschriften fallen die Gebühren wie bei normalen Jahreskarten an.

Mit freundlichen Grüßen
Jean-Pierre Sageder, Bibliotheksleiter
Öff. Bibliothek der Pfarre und Gemeinde Hagenberg
Hauptstr. 102
4232 Hagenberg


>>> info at bibliothek.zwettl-rodl.at 28.05.2002  00.33 Uhr >>>
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir m÷chten gerne wissen, wie anderswo mit folgender Frage, die bei uns aufgetaucht ist, umgegangen wird:

Bei uns gibt es keine Familienkarten, sondern jede/r Familienangeh÷rige (insbes. auch Kinder) hat seinen/ihren eigenen Benutzer-Ausweis, womit auch eine (relativ) exakte Zuordnung der Entlehnungen in der Statistik m÷glich ist. Nun ist es klar, dass alle Mitarbeiter/innen die auf ihren Ausweis entliehenen Medien gratis bekommen (dies ist auch bei den Ausweiskonditionen so eingestellt, Mitarbeiter haben - getrennt in die verschiedenen Altersstufen - eigene Benutzergruppen ohne Ausleihgebnhren).

Kinder, Ehegatten, Eltern (bei jugendlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern) haben eigene Leserausweise in der jeweils "normalen" Benutzergruppe (mit Gebnhren). Bei uns hat sich allerdings die Praxis eingebnrgert, dass fnr diese Angeh÷rigen (teilweise) die Gebnhren einfach erlassen werden.

Wir m÷chten nach wie vor aus Grnnden der "Statistik-Wahrheit", dass diese Personen (vor allem Kinder) auf ihren normalen Ausweis (nicht auf den Gratis-Ausweis des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin) ausleihen.

Allerdings ist nun die Frage aufgetaucht, wo hier die Grenze zu ziehen ist: Kinder, Gatte/Gattin, Eltern, Geschwister: wem k÷nnen / sollen Gebnhren erlassen werden?

Wir wSren daran interessiert zu wissen, wie das in anderen Bibliotheken gehandhabt wird.

Und weil wir schon dabei sind: Sicher ist es auch bei Euch so, dass die Mitarbeiter/innen nicht gerade zu den Pnnktlichsten zShlen, was die Rnckgabe von Medien betrifft. Wenn nun _berziehungs- bzw. gar Mahngebnhren anfallen: Wie ist das bei Euch geregelt?

Ich bin gespannt auf Erfahrungsberichte, wie anderswo mit diesem Problem umgegangen wird, freue mich nber jede (m÷glichst viele) Reaktion(en) und danke schon heute vielmals fnr diesbezngliche Antworten.

Mit freundlichen Grn en

Johann Lenzenweger, Bibliotheksleiter

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