AW: biblio: Geb�hren f�r Angeh�rige von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern

Lettner Johann Dr. Johann.Lettner at stadt-salzburg.at
Di Mai 28 07:14:28 CEST 2002


Bei un sind nur die MitarbeiterInnen von Gebühren befreit. Alle Angehörigen zahlen ausnhamslos Gebühren. Allerdings haben wir nur Versäumnisgebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. hans Lettner
Stadtbücherei Salzburg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bibliothek Zwettl INFORMATION [mailto:info at bibliothek.zwettl-rodl.at] 
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2002 00:33
An: OEBW-Biblio-Forum
Betreff: biblio: Gebühren für Angehörige von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern


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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir möchten gerne wissen, wie anderswo mit folgender Frage, die bei uns aufgetaucht ist, umgegangen wird:

Bei uns gibt es keine Familienkarten, sondern jede/r Familienangehörige (insbes. auch Kinder) hat seinen/ihren eigenen Benutzer-Ausweis, womit auch eine (relativ) exakte Zuordnung der Entlehnungen in der Statistik möglich ist. Nun ist es klar, dass alle Mitarbeiter/innen die auf ihren Ausweis entliehenen Medien gratis bekommen (dies ist auch bei den Ausweiskonditionen so eingestellt, Mitarbeiter haben - getrennt in die verschiedenen Altersstufen - eigene Benutzergruppen ohne Ausleihgebühren).

Kinder, Ehegatten, Eltern (bei jugendlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern) haben eigene Leserausweise in der jeweils "normalen" Benutzergruppe (mit Gebühren). Bei uns hat sich allerdings die Praxis eingebürgert, dass für diese Angehörigen (teilweise) die Gebühren einfach erlassen werden.

Wir möchten nach wie vor aus Gründen der "Statistik-Wahrheit", dass diese Personen (vor allem Kinder) auf ihren normalen Ausweis (nicht auf den Gratis-Ausweis des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin) ausleihen.

Allerdings ist nun die Frage aufgetaucht, wo hier die Grenze zu ziehen ist: Kinder, Gatte/Gattin, Eltern, Geschwister: wem können / sollen Gebühren erlassen werden?

Wir wären daran interessiert zu wissen, wie das in anderen Bibliotheken gehandhabt wird.

Und weil wir schon dabei sind: Sicher ist es auch bei Euch so, dass die Mitarbeiter/innen nicht gerade zu den Pünktlichsten zählen, was die Rückgabe von Medien betrifft. Wenn nun Überziehungs- bzw. gar Mahngebühren anfallen: Wie ist das bei Euch geregelt?

Ich bin gespannt auf Erfahrungsberichte, wie anderswo mit diesem Problem umgegangen wird, freue mich über jede (möglichst viele) Reaktion(en) und danke schon heute vielmals für diesbezügliche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Lenzenweger, Bibliotheksleiter

Öffentliche Bibliothek der Pfarre und Marktgemeinde
Marktplatz 1 / Pfarrheim
A-4180 Zwettl an der Rodl, Oberösterreich

Tel.: [0043] (0)7212-20054; Fax: -20065
E-Mail:        mail at bibliothek.zwettl-rodl.at
Homepage: www.bibliothek.zwettl-rodl.at
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