biblio: Bibliotheksrabatt

Rebecca Englert englert at t-online.at
Mo Dez 15 16:38:01 CET 2003


Sehr geehrte Frau Dr. Stieber!

> Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
Rabatt zu gewähren.

Sie müssen nicht, aber sie können. Die meisten tun es, weil die Bibliothek
sonst zu einem anderem Buchhändler geht - sich dieses Geschäft entgehen zu
lassen kann und will sich keine Buchhandlung leisten. (Und ist für die
Bibliothek eigentlich auch eine wirksame Methode, wenn auch die einzige.)

>Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine gesetzliche
Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen darf?

Es kann sein, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist (hör ich
aber jetzt zum ersten Mal). Das trifft in Ihrem Fall nicht direkt zu, aber:
Grundsätzlich hat ein Bestellschein den Sinn einer gegenseitigen
Absicherung - zumal dieser Bestellschein mehrere Stationen durchläuft und
i.d.R. mehrere Mitarbeiter im Bestellwesen/Wareneingangs-Prozess involviert
sind.

>Das letzte Mal hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den Rabatt
anerkennt, wenn ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon
vorgekommen sei, dass das Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob
dieses Buch wirklich dort vorhanden sei.

Ersteres kann bundesländerweise tatsächlich verschieden sein, zweites kann
ich mir durchaus vorstellen; das Finanzamt kann nicht nur bei Privatpersonen
(Ärzte, Rechtsanwälte...) Nachforschungen anstellen, Institutionen machen da
vermutlich zwar andersartigen, aber nicht sehr viel mehr Aufwand.

Zur endgültigen Klärung kann hier folgende Adresse helfen:

Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
Grünangergasse 4
1010 Wien
Tel.: 01/512 15 35 0
Mail: sekretariat at hvb.at
 - hier kann Frau Dr. Kralupper angesprochen werden.

Vielleicht greift der BVÖ diese Idee auf!

Viel Erfolg jedenfalls und viele Grüße sendet

Rebecca Englert
(eh. Buchhändlerin)


----- Original Message ----- 
From: "Gabriela Stieber" <gabriela.stieber at aon.at>
To: <biblio-forum at horus.at>
Cc: <hitzendorf at bibliotheken.at>
Sent: Sunday, December 14, 2003 11:42 PM
Subject: biblio: Bibliotheksrabatt


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> Liebes biblio-forum!
> Ich habe in der letzten Zeit immer wieder Ärger mit einer Buchhandlung
wegen des Bibliotheksrabatts und möchte einfach einmal zu einem
Erfahrungsaustausch einladen, wie es anderen Bibliotheken damit geht.
> Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
Rabatt zu gewähren. Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine
gesetzliche Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen
darf? Ich komme mindestens einmal jede Woche in die besagte Buchhandlung und
nehme immer wieder aktuelle Medien für unsere Bibliothek mit. Es ist in
meinen Augen Unsinn, die Bücher dort anzuschauen und mir dann selbst eine
Bestellliste zu schreiben, damit ich die Bücher kaufen kann. Das letzte Mal
hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den Rabatt anerkennt, wenn
ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon vorgekommen sei, dass das
Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob dieses Buch wirklich dort
vorhanden sei.
> Nun meine Frage: Ist es wirklich schon einmal vorgekommen, dass eine
Bibliothek vom Finanzamt deswegen kontaktiert worden ist? Wie sind die
gesetzlichen Bestimmungen dafür wirklich? Könnte beispielsweise der BVÖ
dieses Thema nicht fundiert abklären und den BibliothekarInnen stichhaltige
Argumente in die Hand geben, ob und wie man sich gegen eine solche
Vorgangsweise wehren kann?
> Solange ich als Bibliothekarin solche Argumente nicht zur Hand habe, kann
ich mich nur wehren, indem ich Medien eben nicht in dieser Buchhandlung
kaufe.
> Liebe KollegInnen, wie sind Eure Erfahrungen in dieser Frage?
> Mit freundlichen Grüßen
> Dr. Gabriela Stieber
> Bibliothek Hitzendorf
> e mail: hitzendorf at bibliotheken.at
illist/index.htm





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