biblio: Bibliotheksrabatt

Martina Lainer martina.lainer at biblio.at
Mo Dez 15 17:10:02 CET 2003


Liebes Forum,
ich habe bereits beim Hauptverband des Österreichischen Buchhandels um
Klärung in der Frage nach dem Bibliotheksrabatt gebeten und hoffe auf rasche
Antwort - sobald ich die Seite des Buchhandels kenne, gebe ich in diesem
Forum Bescheid.
Mit lieben Grüßen
Martina Lainer

----- Original Message -----
From: "Rebecca Englert" <englert at t-online.at>
To: <biblio-forum at horus.at>
Sent: Monday, December 15, 2003 4:33 PM
Subject: Re: biblio: Bibliotheksrabatt


>    * biblio-forum Mailingliste *
> Antworten mit "Reply" gehen an alle Listenteilnehmer/innen
>
>
> Sehr geehrte Frau Dr. Stieber!
>
> > Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
> Rabatt zu gewähren.
>
> Sie müssen nicht, aber sie können. Die meisten tun es, weil die Bibliothek
> sonst zu einem anderem Buchhändler geht - sich dieses Geschäft entgehen zu
> lassen kann und will sich keine Buchhandlung leisten. (Und ist für die
> Bibliothek eigentlich auch eine wirksame Methode, wenn auch die einzige.)
>
> >Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine gesetzliche
> Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen darf?
>
> Es kann sein, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist (hör
ich
> aber jetzt zum ersten Mal). Das trifft in Ihrem Fall nicht direkt zu,
aber:
> Grundsätzlich hat ein Bestellschein den Sinn einer gegenseitigen
> Absicherung - zumal dieser Bestellschein mehrere Stationen durchläuft und
> i.d.R. mehrere Mitarbeiter im Bestellwesen/Wareneingangs-Prozess
involviert
> sind.
>
> >Das letzte Mal hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den
Rabatt
> anerkennt, wenn ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon
> vorgekommen sei, dass das Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob
> dieses Buch wirklich dort vorhanden sei.
>
> Ersteres kann bundesländerweise tatsächlich verschieden sein, zweites kann
> ich mir durchaus vorstellen; das Finanzamt kann nicht nur bei
Privatpersonen
> (Ärzte, Rechtsanwälte...) Nachforschungen anstellen, Institutionen machen
da
> vermutlich zwar andersartigen, aber nicht sehr viel mehr Aufwand.
>
> Zur endgültigen Klärung kann hier folgende Adresse helfen:
>
> Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
> Grünangergasse 4
> 1010 Wien
> Tel.: 01/512 15 35 0
> Mail: sekretariat at hvb.at
>  - hier kann Frau Dr. Kralupper angesprochen werden.
>
> Vielleicht greift der BVÖ diese Idee auf!
>
> Viel Erfolg jedenfalls und viele Grüße sendet
>
> Rebecca Englert
> (eh. Buchhändlerin)
>
>
> ----- Original Message -----
> From: "Gabriela Stieber" <gabriela.stieber at aon.at>
> To: <biblio-forum at horus.at>
> Cc: <hitzendorf at bibliotheken.at>
> Sent: Sunday, December 14, 2003 11:42 PM
> Subject: biblio: Bibliotheksrabatt
>
>
> >    * biblio-forum Mailingliste *
> > Antworten mit "Reply" gehen an alle Listenteilnehmer/innen
> >
> > Liebes biblio-forum!
> > Ich habe in der letzten Zeit immer wieder Ärger mit einer Buchhandlung
> wegen des Bibliotheksrabatts und möchte einfach einmal zu einem
> Erfahrungsaustausch einladen, wie es anderen Bibliotheken damit geht.
> > Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
> Rabatt zu gewähren. Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine
> gesetzliche Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen
> darf? Ich komme mindestens einmal jede Woche in die besagte Buchhandlung
und
> nehme immer wieder aktuelle Medien für unsere Bibliothek mit. Es ist in
> meinen Augen Unsinn, die Bücher dort anzuschauen und mir dann selbst eine
> Bestellliste zu schreiben, damit ich die Bücher kaufen kann. Das letzte
Mal
> hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den Rabatt anerkennt,
wenn
> ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon vorgekommen sei, dass
das
> Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob dieses Buch wirklich dort
> vorhanden sei.
> > Nun meine Frage: Ist es wirklich schon einmal vorgekommen, dass eine
> Bibliothek vom Finanzamt deswegen kontaktiert worden ist? Wie sind die
> gesetzlichen Bestimmungen dafür wirklich? Könnte beispielsweise der BVÖ
> dieses Thema nicht fundiert abklären und den BibliothekarInnen
stichhaltige
> Argumente in die Hand geben, ob und wie man sich gegen eine solche
> Vorgangsweise wehren kann?
> > Solange ich als Bibliothekarin solche Argumente nicht zur Hand habe,
kann
> ich mich nur wehren, indem ich Medien eben nicht in dieser Buchhandlung
> kaufe.
> > Liebe KollegInnen, wie sind Eure Erfahrungen in dieser Frage?
> > Mit freundlichen Grüßen
> > Dr. Gabriela Stieber
> > Bibliothek Hitzendorf
> > e mail: hitzendorf at bibliotheken.at
> illist/index.htm
>
>
>
> * * * * * * * * * *
>
> biblio-forum: Anmeldung | Abmeldung | Archiv | Optionen:
> http://www.biblio.at/maillist/index.htm




Mehr Informationen über die Mailingliste biblio-forum