biblio: Bibliotheksrabatt

Mag. Gerald Leitner leitner at bvoe.at
Mo Dez 15 17:53:01 CET 2003


Sehr geehrte Fr. Stieber!

Das "Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern" ist am 30. Juni 200 in
Kraft getreten undd ist auf 5 Jahre befristet.
§ 6. (1) listet Ausnahmen auf und führt unter Absatz 1 an:
"1. bei Verkauf von Waren im Sinn des § 1 an jedermann zugängliche
öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken ist ein Abweichen  von
maximal 10 vH zulässig"

Das bedeutet, dass Buchhandlungen ÖBs 10 % Rabatt geben können, aber nicht
müssen. Buchhandlungen können nicht dazu gezwungen werden - aber: warum bei
ihnen kaufen?!?

Was gut wirkt: Bund und der BVÖ fördern nur den Buchankauf, wenn der
Bibliotheksrabatt gegeben wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die
Bibliothekarin in der Buchhandlung das Schreiben vorzeigt und der
Buchhändler dann den Rabatt gibt, da sonst die Bücher woanders gekauft
würden.
Sollten alle Träger und Subventionsgeber die gleiche Praxis verwenden,
würden wohl fast alle die 10% geben.

Eine gesetzliche Regelung bezüglich eines Bestellscheins - wie von Ihnen
beschrieben  - gibt es nicht. Hier verwechselt der Buchhändler u. U.
Bibliotheken mit Hörer an Universitäten, die - wie dann §6.2. anführt  -
einen Hörerschein vorzeigen müssen, wenn sie einen Rabatt bekommen wollen. -
Mit der Rechnungs(-ausstellung)legung an die Bibliothek hätte der
Buchhändler übrigens auch den Nachweis, dass er das Buch an eine Bibliothek
und nicht an eine Privatperson ( an die er maximal 5% Rabatt geben darf)
verkauft hat.

Frau Englert meint in einem Antwort- Mail an Sie, dass dies von Bundesland
zu Bundesland verschieden sein könnte. Dies ist nicht der Fall, da es sich
um ein Bundesgesetz handelt.

Bezüglich der BVÖ-Aktivitäten kann  ich Ihnen noch berichten, dass der
Entwurf des Gestzes über die Buchpreisbindung nur 5 %-Rabatt für die
Öffentlichen Bibliotheken vorgesehen haben und erst nach massiven Protesten
und Interventionen des BVÖ es zu einer Abänderung zu Gunsten der
Öffentlichen Bibliotheken auf 10% in der Endfassung gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen
G. Leitner
----------------------------
Mag. Gerald Leitner
Geschäftsführer
Büchereiverband Österreichs
A-1070 Wien, Museumstraße 3/B/12
Tel.: 01/406 97 22
Fax: 01/406 35 94-22
E-Mail: leitner at bvoe.at
Homepage: http://www.bvoe.at

----- Original Message -----
From: "Gabriela Stieber" <gabriela.stieber at aon.at>
To: <biblio-forum at horus.at>
Cc: <hitzendorf at bibliotheken.at>
Sent: Sunday, December 14, 2003 11:42 PM
Subject: biblio: Bibliotheksrabatt


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> Liebes biblio-forum!
> Ich habe in der letzten Zeit immer wieder Ärger mit einer Buchhandlung
wegen des Bibliotheksrabatts und möchte einfach einmal zu einem
Erfahrungsaustausch einladen, wie es anderen Bibliotheken damit geht.
> Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
Rabatt zu gewähren. Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine
gesetzliche Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen
darf? Ich komme mindestens einmal jede Woche in die besagte Buchhandlung und
nehme immer wieder aktuelle Medien für unsere Bibliothek mit. Es ist in
meinen Augen Unsinn, die Bücher dort anzuschauen und mir dann selbst eine
Bestellliste zu schreiben, damit ich die Bücher kaufen kann. Das letzte Mal
hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den Rabatt anerkennt, wenn
ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon vorgekommen sei, dass das
Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob dieses Buch wirklich dort
vorhanden sei.
> Nun meine Frage: Ist es wirklich schon einmal vorgekommen, dass eine
Bibliothek vom Finanzamt deswegen kontaktiert worden ist? Wie sind die
gesetzlichen Bestimmungen dafür wirklich? Könnte beispielsweise der BVÖ
dieses Thema nicht fundiert abklären und den BibliothekarInnen stichhaltige
Argumente in die Hand geben, ob und wie man sich gegen eine solche
Vorgangsweise wehren kann?
> Solange ich als Bibliothekarin solche Argumente nicht zur Hand habe, kann
ich mich nur wehren, indem ich Medien eben nicht in dieser Buchhandlung
kaufe.
> Liebe KollegInnen, wie sind Eure Erfahrungen in dieser Frage?
> Mit freundlichen Grüßen
> Dr. Gabriela Stieber
> Bibliothek Hitzendorf
> e mail: hitzendorf at bibliotheken.at
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