biblio: Bibliotheksrabatt

Bibliothek Zwettl INFORMATION info at bibliothek.zwettl-rodl.at
Di Dez 16 20:42:01 CET 2003


Ein Erfahrungsbericht, wie dies in Linz (z. B. bei "Amadeus")  funktioniert:
Auch hier hat man ursprünglich einen Bestellschein verlangt, was natürlich
bei "Spontankäufen" nach dem Stöbern in der Buchhandlung unsinnig ist. In
der Zwischenzeit wird aber auch das Vorzeigen eines "Bibliotheksausweises",
den Leiter/innen bzw. Mitarbeiter/innen in der Diözese Linz von der
Bibliotheksfachstelle der Diözese erhalten können (bestätigt mit Stempel /
Unterschrift der Fachstelle nur, das die betreffende Person Mitarbeiter/in
in einer Öffentlichen Bibliothek ist) als Nachweis bei einem Einkauf für die
Bibliothek akzeptiert. Allerdings ist dort bei Rabattgewährung keine
Barzahlung möglich, sondern es wird ein Lieferschein ausgestellt
(mitgegeben) und dieser in Kopie auch an die Firmen-Buchhaltung
weitergeleitet, die dann eine Rechnung an die Bibliothek ausstellt und
zusendet (mit Zahlschein zur Überweisung).

Andere Buchhandlungen, wo ich dem Personal schon als Bibliotheksleiter
(persönlich) bekannt bin, verzichten auch auf diesen Nachweis, wenn ich
angebe, für die Bibliothek einzukaufen. In diesen Fällen ist meist auch eine
Barzahlung möglich, wobei die Angabe der Bibliothek auf den Kassenbeleg
(Paragon) oder manchmal auf eine zusätzlich ausgehändigte Rechnung
geschrieben wird.

Eine Kontrolle oder Nachfrage des Finanzamts habe ich bisher noch nie
erlebt. Und wenn Buchhandlungen eine der o. a. Vorgangsweisen nicht
akzeptieren, verlieren sie eben unsre Bibliothek als Kundschaft. Aber ich
habe eigentlich noch nie Probleme gehabt, weder bei Amadeus noch bei unseren
sonstigen 2 -3 "Stamm-Buchhandlungen".

Mit freundlichen Grüßen


Johann Lenzenweger, Bibliotheksleiter

Öffentliche Bibliothek der Pfarre und Marktgemeinde
Marktplatz 1 / Pfarrheim
A-4180 Zwettl an der Rodl, Oberösterreich

Tel.: [0043] (0)7212-20054; Fax: -20065
E-Mail:        mail at bibliothek.zwettl-rodl.at
Homepage: www.bibliothek.zwettl-rodl.at
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A-4180 Zwettl an der Rodl, OÖ.
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----- Original Message -----
From: "Gabriela Stieber" <gabriela.stieber at aon.at>
To: <biblio-forum at horus.at>
Cc: <hitzendorf at bibliotheken.at>
Sent: Sunday, December 14, 2003 11:42 PM
Subject: biblio: Bibliotheksrabatt


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> Liebes biblio-forum!
> Ich habe in der letzten Zeit immer wieder Ärger mit einer Buchhandlung
wegen des Bibliotheksrabatts und möchte einfach einmal zu einem
Erfahrungsaustausch einladen, wie es anderen Bibliotheken damit geht.
> Ich weiß, dass Buchhandlungen nicht verpflichtet sind, Bibliotheken 10 %
Rabatt zu gewähren. Wenn dieser Rabatt aber gewährt wird, gibt es da eine
gesetzliche Bestimmung, dass der Einkauf nur mit Bestellschein erfolgen
darf? Ich komme mindestens einmal jede Woche in die besagte Buchhandlung und
nehme immer wieder aktuelle Medien für unsere Bibliothek mit. Es ist in
meinen Augen Unsinn, die Bücher dort anzuschauen und mir dann selbst eine
Bestellliste zu schreiben, damit ich die Bücher kaufen kann. Das letzte Mal
hat man mir erklärt, dass das Finanzamt nur dann den Rabatt anerkennt, wenn
ein Bestellschein beigefügt ist und dass es schon vorgekommen sei, dass das
Finanzamt in Bibliotheken nachgefragt habe, ob dieses Buch wirklich dort
vorhanden sei.
> Nun meine Frage: Ist es wirklich schon einmal vorgekommen, dass eine
Bibliothek vom Finanzamt deswegen kontaktiert worden ist? Wie sind die
gesetzlichen Bestimmungen dafür wirklich? Könnte beispielsweise der BVÖ
dieses Thema nicht fundiert abklären und den BibliothekarInnen stichhaltige
Argumente in die Hand geben, ob und wie man sich gegen eine solche
Vorgangsweise wehren kann?
> Solange ich als Bibliothekarin solche Argumente nicht zur Hand habe, kann
ich mich nur wehren, indem ich Medien eben nicht in dieser Buchhandlung
kaufe.
> Liebe KollegInnen, wie sind Eure Erfahrungen in dieser Frage?
> Mit freundlichen Grüßen
> Dr. Gabriela Stieber
> Bibliothek Hitzendorf
> e mail: hitzendorf at bibliotheken.at
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