[Norton AntiSpam] biblio: Scientology-Buchpakete

Elisabeth Mayer elisabeth.mayer at sbg.at
Fr Okt 1 21:24:01 CEST 2004


Zur Anfrage wegen unerwünschten Buchsendungen:
Gemäß § 864 Abs. 2 ABGB  muss der Empfänger einer unbestellten Sache diese 
weder zurückschicken noch aufheben, er kann sie also entsorgen!
Dies gilt natürlich nicht, wenn dem Empfänger auffallen hätte müssen, dass 
die Ware irrtümlich geschickt wurde.
Mit besten Grüßen
Dr.Elisabeth Mayer, Bibliothek Elixhausen 





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