biblio: luftballonstart
Maria Fellinger-Hauer
maria.fellinger-hauer at dioezese-linz.at
Mo Okt 2 09:05:02 CEST 2006
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für alle, die zum Auftakt von "Österreich liest" einen Luftballonstart
veranstalten wollen, folgende Information für Oberösterreich:
Für das Steigenlassen einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen (mehr
als 80) ist gemäß § 128 Luftfahrtgesetz eine Bewilligung des
Landeshauptmanns erforderlich. Der Antrag auf Bewilligung ist beim Amt der
Landesrregierung, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
einzubringen und kostet 35,-. Ein Antragsformular finden Sie auf der
Internetseite des Landes: www.ooe.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt. Der
Antrag sollte spätestens eine Woche vor dem Start eingebracht werden.
Drei Bedingungen sind zu beachten:
Luftballone dürfen nicht gebündelt werden.
es dürfen keine metallischen Gegenstände angehängt werden
eine Viertelstunde vor dem Start muß die Flugsicherung in Hörsching - Tel
05 1703 - 6410 - telefonisch informiert werden.
Viel Spass beim Luftballonstart und herzliche Grüße aus Linz
Bibliotheksfachstelle
Mag. Maria Fellinger-Hauer
Kapuzinerstraße 55
4020 Linz
Tel 0732 7610 3283
Fax 0732 7610 3288
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