biblio: "Büchereiförderung NEU" des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für Öffentliche Büchereien, Ausschreibung 2010

Adamek Silvia Silvia.Adamek at bmukk.gv.at
Mo Mär 22 15:52:36 CET 2010


> Sehr geehrte Bibliothekarinnen und Bibliothekare !
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> Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat seine Fördermaßnahmen für Öffentliche Büchereien neu konzipiert, 
> um die im Regierungsprogramm geforderte Weiterentwicklung für das Öffentliche Büchereiwesen umzusetzen.
> 
> Im Auftrag von Frau Bundesminister Dr. Claudia Schmied wurde daher eine Arbeitsgruppe einschlägiger ExpertInnen eingerichtet, 
> um > "> Zielstandards> ">  und entsprechende Förderrichtlinien zur Umsetzung dieser Weiterentwicklung für Öffentliche Büchereien in Österreich festzulegen.
> Auf Grundlage dieser Förderrichtlinien wird Sie das BMUKK mit der > "> Büchereiförderung NEU> ">  auf Ihrem Weg in Richtung > "> Zielstandards> ">  begleiten und unterstützen.
> 
> Die wesentlichen Eckpunkte der > "> Büchereiförderung NEU> ">  sind ein Fördersystem in zwei Kategorien zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen, 
> Erhöhung der Zugänglichkeit und Qualitätssteigerung des Medienangebotes:
> 
> A)  Förderungen zur Strukturverbesserung (Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware)
> B)  Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten (im Zuge von Neu- oder Umbauten von Öffentlichen Büchereien, zur Errichtung von BüchereiNetzwerken und       Verbünden sowie Förderungen, um innovative Dienstleistungen in den Büchereien anbieten zu können). Für diese Förderungen sind sowohl eine detaillierte Projektbeschreibung als auch ein entsprechender Finanzierungsplan erforderlich. Geförderte Projekte werden seitens der Fachabteilung des BMUKK 
> betreut und evaluiert werden.
> 
> Sie können bei Erfüllung der Förderrichtlinien in einer oder in beiden Kategorie/n um Förderungen beim BMUKK ansuchen.
> 
> Voraussetzungen für die Gewährung einer > "> Büchereiförderung NEU> "> :
> 
> *       Erfüllung der Förderrichtlinien
> *       vollständig ausgefüllte Jahresmeldung 2009 (Formular in der aktuellen Fassung)
> *       finanzieller Beitrag des Trägers (darf durch die Gewährung der BMUKK-Förderung nicht gekürzt werden)
> *       nachweisliche Antragstellung an zusätzliche öffentliche und private Fördergeber
> 
> 
> Da die Ausschreibung für 2010 erst so spät erfolgen konnte, ist ein Antrag für Projekte > "> BüchereiNetzwerke und Verbünde> ">  sowie > "> Innovative Dienstleistungen> ">  
> heuer leider nicht möglich.
> 
> Ab dem Jahr 2011 stehen Ihnen alle Projektkategorien uneingeschränkt, und zwar für eine Antragstellung um eine ein- bis maximal dreijährige 
> Förderung, zur Verfügung.
> 
> Einreichfrist für das Jahr 2010 ist der 31. Mai 2010 (Datum des Poststempels)
> Einreichfrist ab 2011 bleibt (wie bisher) der 31. März (Datum des Poststempels)
> 
> Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 
> (http://www.bmukk.gv.at/buechereifoerderung-neu) sowie auf den Websites des Büchereiverbandes Österreichs (www.bvoe.at),
> des Österreichischen Bibliothekswerkes (www.biblio.at) sowie des Büchereiservices des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (www.buecherei.at).
> 
> Die vollständigen Anträge sind beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Referat IV/4a, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzureichen.
> 
> 
> Mit freundlichen Grüßen,
> Silvia Adamek
> 
> MR Dr. Silvia Adamek
> Stv. Leiterin der Abteilung Kulturförderung (IV/4)
> Leiterin des Referates Öffentliches Büchereiwesen (IV/4a)
> Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
> 1014 Wien, Concordiaplatz 2
> 
> Tel.: +43 1 / 53120-3612
> Fax: +43 1 / 53120-3639
> e-mail : silvia.adamek at bmukk.gv.at
> www.bmukk.gv.at
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