biblio: Urheberrechtsnovelle / Stellungnahme KRIBIBI

Nikolaus Hamann nikolaus.hamann at gmx.at
Fr Dez 14 17:47:02 CET 2012


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Derzeit wird im  Justizministerium (unter Beiziehung des 
Unterrichtsministeriums) über eine  Reform des Urheberrechts verhandelt. 
Leider wurde keine bibliothekarische  Organisation dazu eingeladen. Ich 
habe jetzt einmal eine Stellungnahme für  KRIBIBI verfasst und an die 
Justizministerin geschickt, gleichzeitig aber BVÖ  und VÖB aufgefordert, 
sich in die Verhandlungen hineinzureklamieren oder  zumindest auch eine 
Stellungnahme abzugeben.

Da bei der letzten  KRIBIBI-Jahrestagung im November beschlossen wurde, 
unsere nächste Tagung dem  Thema Urheberrecht zu widmen, möchte ich 
hiermit eine Diskussion  einläuten und bitte Sie/Euch, sich per Adresse 
<kribibi at gmx.at> zahlreich zu beteiligen  (was auch darin bestehen kann, 
als kompetent erlebte ReferentInnen zu  empfehlen).

Herzliche Grüße
Nikolaus


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KRIBIBI-Stellungnahme zur angedachten Reform des Urheberrechts, die gerade 
im Justizministerium verhandelt wird (abgesendet 13.12.2012)        

         Es gibt drei Punkte, zu denen ich aus unserer Sicht Stellung 
nehmen möchte:        

         1.      Als mit wissenschaftlichen und künstlerischen 
Werken Beschäftigte wissen BibliothekarInnen, dass WissenschafterInnen und 
KünstlerInnen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in unserem 
Land nicht zu den Reichen zählen. Es muss daher bei jeder Reform des 
Urheberrechts sicher gestellt werden, dass kreativ Tätige von ihrer für 
die Gesellschaft wichtigen Arbeit auch sozial abgesichert leben können.
 
         
2.      Als BibliothekarInnen verlangen wir, dass Bibliotheken auch 
digital veröffentlichte und vertriebene wissenschaftliche und 
künstlerische Werke sammeln und ihren BenutzerInnen kostenlos zur 
Verfügung stellen können. Das muss im Urheberrecht verbindlich 
festgeschrieben werden. Es darf nicht sein, dass sich Verlage oder 
Verwertungsgesellschaften weigern, Bibliotheken als Bewahrerinnen des 
geistigen Reichtums wissenschaftliche oder künstlerische Werke zur 
Verfügung zu stellen.
 
         
3.      Als historisch und politisch denkende Menschen mit 
fortschrittlichem Anspruch und Standpunkt wissen wir aber auch, dass alles, 
was jemals erdacht, erfunden, geschrieben oder komponiert wurde, auf den 
Ideen und Gedanken von anderen aufbaut. Mozart ist ohne Bach genau so wenig 
zu denken wie Gershwin ohne die zigtausenden Jazzmusiker, Einstein nicht 
ohne Newton, Sloterdijk nicht ohne Kant und Turrini nicht ohne Moliere oder 
Feydeau. Das theoretische Konstrukt „Geistiges Eigentum“ muss 
daher grundsätzlich neu überdacht werden, denn niemand kann rechtens 
behaupten, sein oder ihr Werk wäre ausschließlich seine oder ihre 
originäre Leistung. In jedem Gedanken stecken die Gedanken unzähliger 
anderer Menschen . Es ist daher notwendig, kreative Arbeit nicht mehr nur 
als Ware zu sehen, die auf dem Markt gehandelt werden kann, sondern als 
nützlichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Reichtum. Dem 
entsprechend sollten unserer Meinung nach auch andere Abgeltungsmodelle 
entwickelt werden, die aber unbedingt der in Punkt 1 formulierten Forderung 
Rechnung tragen müssen.        

         Nikolaus Hamann        

11.12.2012        

         www.kribibi.at        

nikolaus.hamann at gmx.at         

    
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